In den Nachbargemeinden Kabelhorst und Beschendorf laufen Planungen für neue Windenergieanlagen in unmittelbarer Nähe zu Manhagen. Beide Gemeindevertretungen haben im Juni 2026 entsprechende Aufstellungsbeschlüsse gefasst. Damit wurden die kommunalen Bauleitplanverfahren für die vorgesehenen Windkraftflächen eingeleitet.
Für Manhagen sind insbesondere die Lage der Flächen, die vorgesehenen Anlagenhöhen und die Abstände zur Wohnbebauung von Interesse.
Zwei Windenergieanlagen nördlich von Manhagen
Die Gemeindevertretung Kabelhorst hat am 25. Juni 2026 einstimmig die Aufstellung der 1. Änderung ihres Flächennutzungsplanes beschlossen. Das Plangebiet liegt nördlich der Gemeinde Manhagen, östlich der A1, westlich der K 58 beziehungsweise des Moorwegs und südlich von Alt-Kabelhorst. Planungsziel ist ausdrücklich die Schaffung eines Windkraftgebietes.
Nach dem konkretisierten Konzept des Projektentwicklers H2Perform sind dort zwei Windenergieanlagen vorgesehen. Beide Anlagen sollen vollständig auf dem Gebiet der Gemeinde Kabelhorst stehen. Auch ein Überstreichen der Gemeindegrenze zu Manhagen durch den Rotor der westlichen Anlage soll vermieden werden.
Geplant werden Anlagen mit jeweils 7 Megawatt Leistung und einem Rotordurchmesser von 175 Metern. H2Perform verfolgt nach dem Planungsstand vom April 2026 eine Gesamthöhe von 250 Metern. Als Alternative wurden 220 Meter genannt.
Für Manhagen nennt die frühere Konzeptplanung folgende Abstände, jeweils gemessen von der vom Rotor überstrichenen Fläche der nächstgelegenen Anlage:
Ortslage Manhagen ca. 800 m
Manhagener Weg ca. 600 m
Manhagenerfelde ca. 800 m
Die Angaben stammen aus dem Konzept vom November 2025 und sind deshalb als damaliger Planungsstand zu verstehen.
Die Übersichtskarte vom 30. April 2026 zeigt die Planungsfläche unmittelbar nördlich der Gemeindegrenze Manhagens. Sie stellt außerdem die vorgesehenen Anlagenstandorte und die Abstände zu den umliegenden Siedlungsbereichen dar.
Weiteres Windkraftgebiet westlich der A1
Auch Beschendorf plant westlich der Autobahn ein Windkraftgebiet. Die Gemeindevertretung fasste hierzu am 15. Juni 2026 ebenfalls einstimmig einen Aufstellungsbeschluss. Das Gebiet liegt nördlich der Kirschenallee/K 58, westlich der A1 und südöstlich des Siedlungsbereichs von Lensahn.
In der vorausgegangenen Projektplanung wurden zunächst mehrere Varianten untersucht. Im April 2026 erklärte H2Perform, die weitere Planung auf eine einzelne Anlage der aktuellen Anlagengeneration zu konzentrieren. Vorgesehen wurden 7 Megawatt Leistung, 175 Meter Rotordurchmesser und eine Gesamthöhe von 250 Metern. Als Alternative wurden auch hier 220 Meter genannt.
Die Gemeindevertretung Beschendorf befasste sich im Juni ausdrücklich mit diesen beiden Höhenvarianten. In der Niederschrift wird die 250-Meter-Variante mit 175 Meter Rotordurchmesser und 7 Megawatt Leistung genannt.
Der Übersichtsplan vom Mai 2026 verdeutlicht die Lage: Das Beschendorfer Plangebiet reicht im Osten bis unmittelbar an die A1 und damit an die Grenze zur Gemeinde Manhagen.
Anlagen mit bis zu 250 Metern Gesamthöhe
Die derzeit verfolgten Konzepte in Kabelhorst und Beschendorf sehen damit Windenergieanlagen mit einer Gesamthöhe von 250 Metern vor. Der Rotordurchmesser beträgt nach den Projektangaben jeweils 175 Meter, die Leistung 7 Megawatt je Anlage.
Für Kabelhorst werden derzeit zwei Anlagen beschrieben, für Beschendorf konzentriert sich die Planung auf eine Anlage. Zusammengenommen geht es damit nach dem gegenwärtig vorliegenden Projektstand um drei Windenergieanlagen im Umfeld Manhagens.
Wo stehen die Verfahren?
Bei den Beschlüssen vom Juni 2026 handelt es sich um Aufstellungsbeschlüsse für die Bauleitplanung. Sie sind nicht mit einer Genehmigung zur Errichtung der Anlagen gleichzusetzen. Ein Flächennutzungsplan ist ein vorbereitender Bauleitplan, mit dem eine Gemeinde ihre beabsichtigte städtebauliche Entwicklung darstellt.
Parallel dazu befindet sich auch die übergeordnete Windenergieplanung des Landes Schleswig-Holstein in Bewegung. Die Teilfortschreibung des Landesentwicklungsplans Windenergie ist am 13. Mai 2026 in Kraft getreten. Im Juli 2026 veröffentlichte das Land außerdem die zweiten Entwürfe der neuen Regionalpläne Windenergie. Diese Verfahren sind von den hier beschriebenen kommunalen Planungen in Kabelhorst und Beschendorf zu unterscheiden.
Stand: September 2026. Die Angaben zu Anzahl, Leistung, Rotordurchmesser und Höhe geben den in den vorliegenden Unterlagen dokumentierten Planungsstand wieder. Änderungen im weiteren Planungsverlauf sind damit nicht ausgeschlossen.
Hier gelangen Sie zu den Unterlagen Kabelhorst:
Quelle zu Kabelhorst
Die folgenden Schaltflächen leiten zu den Anlagen zur Vorlage. PDF erforderlich
Anlage 1_FNPÄ_1_WPAnlage 2_Übersichtsplan_FNPÄ_1_WPAnlage 3_Konzeptpapier_Kabelhorst_Anlage 4_Konzeptdetaillierung_Kabelhorst_Windpark
Hier gelangen Sie zu den Unterlagen Beschendorf:
Quelle zu Beschendorf
Die folgenden Schaltflächen leiten zu den Anlagen zur Vorlage. PDF erforderlich
Anlage 1_Sachlicher Teil-F-Plan_WP_BeschendorfAnlage 2_Skizze_Potentialfläche_Teil-F-Plan_WP_BeschendorfAnlage 3_Konzeptpapier_Beschendorf_Windpark-KirschenalleeAnlage 4_Konzeptdetaillierung_Beschendorf_Windpark-Kirschenallee